Re: al-Hallag - Alpha Omega

Abgeschickt von murat am 25 September, 2003 um 15:38:21:

Antwort auf: Re: al-Hallag - Alpha Omega von Gerhard am 25 September, 2003 um 09:56:11:

Lieber Gerhard,

Koran Verse:
25-68.Und die, welche keinen anderen Gott außer Allah anrufen und niemanden töten, dessen Leben Allah unverletzlich(HARAM) gemacht hat - es sei denn, (sie töten) dem Recht nach -, und keine Unzucht begehen: und wer das aber tut, der soll dafür zu büßen haben.

Das Wort HARAM(in Koran) hat die Bedeutung :streng verboten.
Was rechtlich ist unten geschrieben:
Wir dürfen nur in Verteidigung (Wenn wir angegriffen werden) töten:

2-190. Und kämpfet für Allahs Sache gegen jene, die euch bekämpfen, doch überschreitet das Maß nicht, denn Allah liebt nicht die Maßlosen.
191. Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie von dort, von wo sie euch vertrieben; denn Verfolgung ist ärger als Totschlag. Bekämpft sie aber nicht bei der Heiligen Moschee, solange sie euch dort nicht angreifen. Doch wenn sie euch angreifen, dann kämpft wider sie; das ist die Vergeltung für die Ungläubigen.
192. Wenn sie jedoch ablassen, dann ist Allah allvergebend, barmherzig.
193. Und bekämpfet sie, bis die Verfolgung aufgehört hat und der Glauben an Allah (frei) ist. Wenn sie jedoch ablassen, dann (wisset), daß keine Feindschaft erlaubt ist, außer wider die Ungerechten.

4-92. Keinem Gläubigen steht es zu, einen anderen Gläubigen zu töten, es sei denn aus Versehen. Und wer einen Gläubigen aus Versehen tötet: dann die Befreiung eines gläubigen Sklaven und Blutgeld an seine Erben, es sei denn, sie erlassen es aus Mildtätigkeit. War er (der Getötete) aber von einem Volk, das euch feind ist, und ist er (der Totschläger) gläubig: dann die Befreiung eines gläubigen Sklaven; war er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt: dann das Blutgeld an seine Erben und die Befreiung eines gläubigen Sklaven. Wer [das] nicht kann: dann zwei Monate hintereinander fasten - eine Barmherzigkeit von Allah. Und Allah ist allwissend, allweise.
93. Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle, worin er bleiben soll. Allah wird ihm zürnen und ihn von Sich weisen und ihm schwere Strafe bereiten.


5-33. Der Lohn derer, die Krieg führen gegen Allah und Seinen Gesandten und Unordnung im Lande zu erregen trachten, wäre der, daß sie getötet oder gekreuzigt werden sollten oder daß ihnen Hände und Füße abgeschlagen werden sollten für den Ungehorsam oder daß sie aus dem Lande vertrieben würden. Das würde eine Schmach für sie sein in dieser Welt; und im Jenseits wird ihnen schwere Strafe;

17-33. Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat, es sei denn mit Recht. Und wer da freventlich getötet wird, dessen Erben haben Wir gewiß Ermächtigung gegeben (Sühne zu fordern); doch soll er bei der Tötung die (vorgeschriebenen) Grenzen nicht überschreiten, denn er findet Hilfe (im Gesetz).

Soviel ich weiss,Hallag Mansur hatte viel Anhaenger,aber, ob er das verdient hat wie in Vers: ----Der Lohn derer, die Krieg führen gegen Allah und Seinen Gesandten und UNORDNUNG im Lande zu erregen trachten, wäre der, daß sie getötet oder gekreuzigt werden sollten oder daß SIE AUS DEM LANDE VERTRIEBEN WURDEN ----
Und ob er das verdient hat es gibt dazu die Strafe : SIE AUS DEM LANDE VERTRIEBEN WURDEN…
Vielleicht haette er sein Glauben mit der Zeit geaendert .Aber durch töten von ihm besteht keine Möglichkeit mehr.
Wenn man die Koran Verse liest, merkt man dass jemanden zu töten streng verboten (HARAM)ist und nur nach dem Recht (in strengstem Sinn) erlaubt ist.
Gruss
Murat


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