Re: Schon lange nicht mehr so gegensätzliches gelesen

Abgeschickt von Besserwisser am 02 Juli, 2003 um 15:56:03:

Antwort auf: Re: Schon lange nicht mehr so gegensätzliches gelesen von Alpha Omega am 02 Juli, 2003 um 15:04:31:

Dass du sie nun endlich anerkennst reicht mir völlig,danke ich brauche nicht die komplette Scharia, die Auszüge und die daraus erfolgte Praxis ihrer Anhänger reicht mir völlig.

Hier einige Beispiele
Beispiele europäischer Rechtsprechung

Dass auch europäische Gerichte bereits mit dem islamischen Recht liebäugeln, zeigen haarsträubende Urteile in Mordfällen wie jenem Fall eines Türken in Deutschland, der seine Schwester umgebracht hatte, weil sie die "Familienehre" verletzt hatte. Dass der Mann sie für schwanger gehalten hatte, wurde offenbar als mildernder Umstand gewertet. Vielleicht hielt der ehrenwerte Richter eine Schwangerschaft auch für einen legitimen Mordgrund.

Der Mann wurde freigesprochen.

(Das Urteil passt sich genau der "Ehrenmord"praxis in islamischen Ländern an, wo sie weitgehend straffrei ist. Es überbietet noch die Rechtspraxis der Türkei, wo auf dieses Verbrechen nur ein Achtel der Strafe für Mord steht.)

Ein anderer, ein Iraner, wurde vom BGH des Mordes an seiner Frau freigesprochen, weil er 'keine unnötige Grausamkeit' angewandt habe. Der Mann hatte die Frau mit 56 Messerstichen getötet. Das ist angewandtes Scharia-Recht. Die Scharia schreibt die angemessene Brutalität bei der Ermordung durch Steinigung vor: Die Steine dürfen nicht zu gross sein, damit der Tod nicht gleich eintritt, und nicht zu klein.

Oder wenn eine Schweizer Zeitung überlegt, ob im Fall eines sogenannten "Beziehungdelikts", sprich Tötung der Freundin, letztere zur Öffentlichkeit gehört! Merke: die Frau ist Privatbesitz des Mannes, ihre Tötung betrifft kein öffentliches Interesse!

Auch der türkische Vater, der seine Tochter spitalreif schlägt, weil sie allein ausgeht und der nicht weiss, wieso er vor Gericht steht, kann auf das Wohlwollen der Schweizer Justiz zählen, die ihn lediglich auf Bewährung verurteilt, verbunden mit der Ermahnung, das solle auch der Tochter eine Lehre sein! Was für eine? Und die Gerichtsberichterstatterin meint, solche Fälle gehörten eigentlich nicht vor Gericht. Sollen solche "Familienkonflikte" vielleicht durch die Scharia geregelt werden?

Hier setzen sich Rechtsvorstellungen durch, die aus einer mittelalterlichen Feudalgesellschaft stammen könnten.

Was das islamische Recht für Frauen vorsieht, lässt sich in den Ländern des real existierenden Islam klar erkennen.

Barbarische Sitten und Bräuche

Von der Genitalverstümmelung über die Zwangsverheiratung, von der lebenslänglichen Einsperrung in den Harem (vgl. Renate Golombek: "Der Islam, Anatomie einer unbarmherzigen Religion") bis zur Steinigung wegen angeblichen Ehebruchs sind alle Arten von Freiheitsberaubung und Torturen das Schicksal von Frauen unter dem Scharia-Islam.

Dass die in Schwarzafrika, Sudan und Ägypten praktizierte Beschneidung der Mädchen ein vorislamischer "Brauch" sei wie auch die Steinigung, ändert nichts daran, dass diese grauenhaften Praktiken ausschliesslich unter islamischen Regimen oder in vorwiegend islamischen Ländern üblich sind. Denn sie stimmen mit dem Frauenbild von Koran und Scharia überein. Von einer islamischen Bewegung gegen diese Praktiken ist nichts bekannt.

Die Minderwertigkeit der Frau ist fester Bestandteil der islamischen Glaubenswelt. Der Koran stellt den Mann über die Frau und stattet ihn mit Einsperrungs- und Züchtigungsrecht aus. In der Überlieferung der Aussagen und Taten Mohammeds, den Hadiths, heisst es: "Ihr Frauen! Die meisten von euch sind Brennholz für die Hölle, weil ihr viel herumnörgelt, euch beschwert und das Sippenrecht verwerft."

Die Frauen hatten offenbar schon zu Mohammeds Zeiten allen Grund, dieses obskure "Recht" zu verwerfen, das angeblich besser sein sollte als das bisherige. Mohammed, der die Lage der Frauen verbessert haben soll, hat in Wahrheuit sämtliche früheren Rechte für sie abgeschafft. Es stimmt nicht, dass die Frauen vorher rechtlos waren. So gab es zum Beispiel vor Mohammed Polyandrie.

Mohammed: "Wenn eine Frau den Vorwurf, ein dummes Geschöpf zu sein, loswerden will, muss sie ihrem Mann dienen."

Der Koran kennt zwar eine Gleichheit der Geschlechter vor Allah, nicht aber die Gleichheit der Frau vor dem Mann. Auf Erden hat sie nichts zu lachen, wo strikte Geschlechtertrennung herrscht, Geschlechtsapartheid, wie in Saudi-Arabien und dem Iran. Und auch die Paradiesvorstellungen Mohammeds, wonach auf den Gläubigen 80 Jungfrauen warten, dürften eher einer Bordellfantasie entsprungen sein als einer frauenfreundlichen Mentalität.

Ein Mann darf bis zu vier Frauen haben, eine Muslima darf nur einen Mann heiraten. Im November 2001 schlug ein italienischer Politiker vor, in Italien die Polygynie einzuführen! Und die Beschneidung in chirurgisch "sauberer" Form im Krankenhaus steht laut Umberto Eco zur "Debatte."

Eco meint auch, man solle keine "Tragödie" daraus machen, wenn ein Mädchen den Tschador trägt, "wenn es ihr gefällt". Wehe, es gefällt ihr nicht - das sind dann die "Familientragödien", von denen wir in der Zeitung lesen.

Der Koran erlaubt Männern, ihre Frauen zu schlagen. "Und wenn ihr befürchtet, dass eure Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie." (Sure 4/34)

Was der Koran ansonsten noch zur ehelichen Gewalt zu bieten hat, findet sich unter Sure 2,223: "Die Frau ist ein Acker, den der Mann bestellen kann, wann und wie immer er will."

Wenn das keine Einladung zur Vergewaltigung ist!

Die Verschleierung der Frau signalisiert, dass sie sexuell nicht verfügbar ist. Frauen ohne Kopftuch werden auch hierzulande häufig Ziel von Belästigungen, wie Reante Golombek in ihrem Buch über den Islam aus eigener Erfahrung berichtet. Das Kopftuch bedeutet keineswegs individuelle Freiheit der Kleidung, sondern ist ein islamistisches Symbol für die Unfreiheit der Frau. Im Kopftuchstreit, der auch an deutschen Schulen stattfindet (die Zeitschrift "Emma" berichtete darüber ausführlich), machen sich auch deutsche Schulleiter zu Komplizen und Wegbereitern der Islamisten. Es waren Iislamisten, die Frauen das Kopftuch in die Stirn genagelt haben.

In der laizistischen Türkei, in der Religion und Staat (noch!) getrennt sind, ist das Kopftuch in öffentlichen Institutionen nicht erlaubt. Allerdings ist das türkische Staatssystem von den Islamisten bereits stark unterwandert und trägt alle Züge einer asiatischen Despotie. (dazu siehe Rolf Stolz: Kommt der Islam?")

Ein finsteres Kapitel ist die sog. "Familienehre", von der moslemische Mädchen heimgesucht werden. Lehrerinnen, die türkische Schülerinnen unterrichten, können ein Lied singen von diesen "Bräuchen" der patriarchalen Familie, die Töchter gegen ihren Willen zu früher Heirat zu nötigen, notfalls mit Gewalt und Todesdrohung durch Väter und Brüder. (Dazu vgl. Renate Golombek)

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Islamisches Recht im Rechtsstaat

In Österreich wird schon islamisches Recht angewendet in muslimischen Kreisen. Es kommt vor allem beim Familienrecht zur Anwendung. Moslemische Männer beanstanden dort, dass die Justiz zu "frauenlastig" sei. Es gebe zu viele Richterinnen! Man will das männerlastige islamische Recht auch in der Demokratie durchsetzen. Daher erscheinen viele Scheidungsfälle gar nicht mehr vor einem ordentlichen Gericht, sondern werden islamintern geregelt durch die eigenen Glaubensautoritäten. Das heisst für die Frauen Scheidungsverhinderung oder die Durchsetzung rein männerorientierter Scheidungsregelungen. Die Frauen dürfen also nicht vor einem Gericht erscheinen, das ihre Interessen berücksichtigt. Vgl. dazu Schmied, Martina: Familienkonflikte zwischen Scharia und bürgerlichem Recht, 1999. Die Verfasserin übt keinerlei Kritik an der Scharia und erblickt in der internen Regelung nach islamischem Recht ein "positives Konfliktlösungspotential! Und das, obwohl sie weiss, wie extrem männerorientiert diese "Konfliktlösungen" sind. So schreibt sie selbst: ""Es darf aber nicht übersehen werden, dass dieses System der privaten Konfliktlösung ausschliesslich von den Männern der Gemeinschaft getragen wird. Das heisst wenn überhaupt spricht der Mann in der Moschee mit Freunden über seine familiären Probleme. Seiin Ansprechpartner ist der Vorbeter, somit wieder ein Mann. Dieser wendet sich in der Regel an eiinen männlichen Verwandten der Frau, und nur wenn ein solcher nicht vorhanden ist, an sie selbst.

Frauen hingegen suchen, wenn sie keinen familiären Rückhalt haben, eher Familienberatungsstellen, Jugendämter und Gerichte auf. Von diesen Institutionen erwarten sie dann jenen 'Schutz' durch eine amtliche Autorität, den sie im privaten Bereich vermissen."

Die Frau hat offenbar alle Gründe, den Schutz der Gerichte und staatlichen Instutionen (was isit mit den Frauenhäusern?) zu suchen, wenn sie derart von männlichen Verwandten, die sie kontrollieren, umringt ist. Welches positive "Konfliktlösungspotential" für die Frau in der Scharia liegen soll, bleibt unerfindlich. Welche Strafsanktionen die Scharia bei "Unzucht" vorsieht, verschweigt die Verfassserin. Es dürfte wohl allzu offensichtlich gegen den "ordre public" verstossen.

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In England, wo es eine weit fortgeschrittene kulturelle Segregation der ethnischen Gruppen gibt, hat der Innenminister Blunkett die "Traditionen" kritisiert, die Verbrechen gegen Mädchen und Frauen darstellen. So "die vielfach mit brutalen Mitteln erzwungene Verheiratung von Mädchen an Partner, die die Eltern ausgesucht haben, sowie die an kleinen Mädchen vollzogene Klitoridektomie" (NZZ 12. 12.01). Die Neue Zürcher Zeitung nennt diese Kritik einen "unglücklichen Vorstoss". Offenbar ist die schweigende Duldung dieser "Bräuche" glücklicher.

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Die Freiheitsberaubung von Türkinnen in Deutschland wirkt sich u.a. so aus, dass viele "traditionell" eingebundene Frauen, da sie nicht mit fremden Männern allein sein dürfen, nachts die Büros putzen gehen. Das ist die Perspektive, die die Islamisten für alle Frauen vorsehen.

Allein in Berlin besucht inzwischen fast jeder fünfte türkische Jugendliche eine Koranschule. Dort wird die Minderwertigkeit von Frauen und Ungläubigen gelehrt und der Gottesstaat propagiert.

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Ausbreitung des Islamismus

Die Sharia weltweit durchzusetzen, ist das erklärte Ziel der Islamisten. Sie operieren bisher ungestört unter dem Schutz der "Religionsfreiheit" in westlichen Ländern. Der "Reform-Moslem" Bassam Tibi warnt seit langem vor dieser Entwicklung. Aber wo sind die Grenzen zwischen moslemischer Rechtgläubigkeit und Islamismus? Die Muslime müssten sie deutlich machen. Es genügt nicht, sich vom politischen Terror zu distanzieren, während der Terror gegen Frauen islamweit aufrechterhalten bleibt.

Islamismus, die politische Radikalisierung des Islam, ist ein Krebsübel islamischer Gesellschaften, das seine Metastasen auch in Europa verbreitet. Unter allen islamischen Regimen wie Iran, Sudan, Saudi-Arabien herrschen mittelalterliche Formen der Frauenunterdrückung und barbarische "Bräuche" im Familienrecht und der Strafpraxis. Ebenso in Staaten, in denen Islamisten die Macht zu übernehmen drohen wie Algerien, Ägypten und Pakistan. Die Sklaverei wurde in den arabischen Staaten auf Druck der westlichen Imperialmächte abgeschaft, die Frauenverklavung wurde beibehalten, augenfällig an der Zwangsverschleierung des verachteten Geschlechts.

Auch in Europa wollen Islamisten, die in zahlreichen Verbänden organisiert sind und über millionenschwere Netzwerke verfügen, die demokratische Ordnung beseitigen und die Scharia als alleiniges Recht einführen, das atavistische Rechtssystem, das Strafen wie Auspeitschung, Handabhacken und Steinigung vorsieht. Wenn wir hören, wie "friedlich und tolerant" der Islam doch sei, müssen wir daran erinnern, was in den Ländern des real existierenden Islam geschieht, was im Westen an schweren Menschenrechtsverletzungen in seinem Namen als "kulturelle Eigenart" hingenommen wird (Freiheitsberaubung von Mädchen und Frauen wegen der 'Familienehre') und welches Treiben die Islamisten allein in Deutschland unter dem Namen der Religionsfreiheit entfalten können. England besitzt bereits ein Muslim Parliament und ein Scharia-Gericht.


Gez
Besserwisser


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