Re: Alles Lob gebührt ALLAH (GOTT) ! ! !

Abgeschickt von Lichtstrahl am 16 Februar, 2003 um 17:35:33:

Antwort auf: Re: Alles Lob gebührt ALLAH (GOTT) ! ! ! von Lichtstrahl am 15 Februar, 2003 um 19:12:20:


7. Steinigung, Handabhauen usw...

Die Steinigung für Ehebrecher im Islam wird als zu hart angesehen. Daß aber vier Zeugen diese Ehebrecher beim Geschlechtsakt gesehen haben müssen, und dass dies fast nie passieren kann, wird verschwiegen. In der Bibel ist die Strafe für Ehebrecher mindestens genauso hart:

"Wenn jemand die Ehe bricht mit der Frau seines Nächsten, so sollen beide des Todes sterben, Ehebrecher und Ehebrecherin, weil er mit der Frau seines Nächsten die Ehe gebrochen hat." (3.Mose 20/10):

Im neuen Testament steht geschrieben:
"Ihr habt gehört, dass gesagt ist (vgl. 2.Mose 20/14): Du sollst nicht ehebrechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau ansieht, ihrer zu begehren, der hat mit ihr schon die Ehe gebrochen in seinem Herzen." (Matthäus 5/27).
Bei Verdacht auf Ehebruch wird ein Ritual geboten, von dem ich geglaubt habe, dies würde es nur bei heidnischen Stämmen geben:

Wenn irgendeines Mannes Frau ihm untreu wird und sich an ihm versündigt und jemand bei ihr liegt, und es bliebe dem Mann verborgen, und es würde nicht entdeckt, dass sie unrein geworden ist, und es kein Zeuge wider sie da; denn sie ist nicht dabei ergriffen worden, und der Geist der Eifersucht kommt über ihn, dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, sie sei unrein oder nicht unrein: so soll der Mann sie zum Priester bringen und ein Opfer ihretwegen darbringen, ein Zehntel Scheffel Gerstenmehl, und er soll kein Öl darauf gießen noch Weihrauch darauf tun. Denn es ist ein Eifersuchtsopfer, ein Erinnerungsopfer, das Schuld ans Licht bringt. Und der Priester soll sie heranführen und vor den Herrn stellen und heiliges Wasser nehmen in ein irdenes Gefäß und Staub vom Boden der Stiftshütte ins Wasser tun.
Und er soll die Frau vor den Herrn stellen und ihr Haupthaar lösen und das Erinnerungsopfer, das ein Eifersuchtsopfer ist, auf ihre Hand legen. Und der Priester soll in seiner Hand das bittere, fluchbringende Wasser haben und soll die Frau beschwören und zu ihr sagen: Hat kein Mann bei mir gelegen und bist du deinem Mann nicht untreu geworden, dass du dich unrein gemacht hast, so soll dir dies bittere, fluchbringende Wasser nicht schaden. Wenn du aber deinem Mann untreu geworden bist, dass du unrein wurdest, und hat jemand bei dir gelegen außer deinem Mann, so soll der Priester mit einem Verwünschungsschwur die Frau beschwören und zu ihr sagen: der Herr mache deinen Namen zum Fluch und zur Verwünschung unter deinem Volk, dadurch, dass der Herr deine Hüfte schwinden und deinen Bauch schwellen lässt! So gebe nun das fluchbringende Wasser in deinen Leib, dass dein Bauch schwelle und deine Hüfte schwinde!
Und die Frau soll sagen: Amen! Amen!
Dann soll der Priester die Flüche auf einen Zettel schreiben und mit dem bitteren Wasser abwaschen und soll der Frau von dem bitteren, fluchbringenden Wasser zu trinken geben. Und wenn das fluchbringende, bittere Wasser in sie gegangen ist, soll der Priester von ihrer Hand das Eifersuchtsopfer nehmen als Speiseopfer vor dem Herrn schwingen und auf dem Altar opfern, nämlich:
er soll seine Handvoll vom Speiseopfer nehmen als Gedenkopfer und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen und danach der Frau das Wasser zu trinken geben. Und wenn sie das Wasser getrunken hat und urein ist und sich an ihrem Mann versündigt hat, so wird das fluchbringende Wasser in sie gehen und ihr zum Verderben werden, dass ihr der Bauch schwellen und die Hüfte schwinden wird, und es wird der Frau zum Fluch werden unter ihrem Volk. Hat sich aber eine solche Frau nicht unrein gemacht, sondern ist sie rein, so wird’s ihr nicht schaden, und sie kann schwanger werden. Das ist also das

Eifersuchtsgesetz:

Wenn eine Frau ihrem Mann untreu ist und unrein wird, oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, und er auf seine Frau wird, so stelle er sie vor den Herrn, und der Priester tue mit ihr alles nach diesem Gesetz. "Und der Mann soll frei sein von Schuld; aber die Frau soll ihre Schuld tragen." (4.Mose 5/12-31).

Ein großer Vorwurf gilt der Schari´a; denn dort steht auf Diebstahl das Handabhauen und bei Ehebruch die Steinigung.

In diesem Zusammenhang möchte ich die Bibel zitieren:
Die christliche Todesstrafe bei Ehebruch habe ich oben bereits erwähnt; die Gebote aus der Bibel waren viel menschenverachtender als man dem Islam vorwirft !
Auch bei Gotteslästerung ist die Todesstrafe vorgeschrieben, eigentlich dürfte es keine lebendige Menschen hier geben, da es kaum jemanden gibt, der sich nicht schon einmal über den Glauben lustig gemacht hat.

"Und der Herr redete mit Mose und sprach: Führe den Flucher hinaus vor das Lager und lass alle, die es gehört haben, ihre Hände auf sein Haupt legen und lass die ganze Gemeinde ihn steinigen. ....sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer den Namen lästert, soll sterben." (3.Mose 24/13-16).

Für das Handabhauen ist ein geringeres Vergehen notwendig als Diebstahl:

"Wenn zwei Männer gegeneinander handgreiflich und des einen Frau läuft hinzu, um ihren Mann zu erretten von der Hand dessen, der ihn schlägt, und sie streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht schonen." (5.Mose 25/11-12).

Als gläubige Frau würde man so etwas eigentlich nicht tun, aber ich weiß nicht, mit welchen Mitteln sich die gläubigen Christinnen wehren sollen? Für mißratene Söhne gilt die Todesstrafe:
"Wenn jemand einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und auch, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will, so sollen ihn Vater und Mutter ergreifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Ortes und zu den Ältesten der Stadt sagen:
Dieser unser Sohn ist widerspenstig und ungehorsam und gehorcht unserer Stimme nicht und ist ein Prasser und Trunkenbold. So sollen ihn steinigen alle Leute seiner Stadt, dass er sterbe, und du sollst das Böse aus deiner Mitte wegtun." (5.Mose 21/18-21).

Auch wer seine Eltern verflucht, wird getötet, wie oben bereits erwähnte (3.Mose 20/9). Auf Homosexualität steht auch die Todesstrafe, nur verwunderlich, dass es sogar schon homosexuelle Priester gibt:

"Wenn jemand bei einem Manne wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Greuel ist, und so sollen beide des Todes sterben." (3.Mose 20/13).

"Wenn jemand bei einem Tiere liegt, der soll des Todes sterben und auch das Tier soll man töten." (3.Mose 20/15).
"Wenn jemand mit der Frau seines Vaters Umgang pflegt und damit seinen Vater schändet, so sollen beide des Todes sterben; ihre Blutschuld komme über sie. Wenn jemand mit seiner Schwiegertochter Umgang pflegt, so sollen beide des Todes sterben; denn sie haben einen schändlichen Frevel begangen; ihr Blut lastet auf ihnen." ( 3.Mose 20/11-12).

**fortsetzung 8. Die "armen und unterdrückten" Christinnen



Friede sei mit euch
Lichtstrahl

p.s.
"Im Islam leben und sterben wir alle" (Goethe)



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